AGB-Dienstleistung

pro system

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen pro system, Quast

1. Geltungsbereich

Anderslautende Einkaufs- und Zahlungsbedingungen unserer Vertragspartner, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.Lieferbedingungen 

2.1. Lieferung

Alle Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Verpackung. Lieferung erfolgt in der Regel persönlich durch Mitarbeiter von pro system. Verpackungen werden grundsätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet. Eilsendungen bedürfen der Absprache mit dem Kunden und werden nach Aufwand berechnet. 

2.2. Teillieferungen/Lieferverzug 

Teillieferung und Rechnungsstellung für Teillieferungen ist zulässig. Unvorhergesehene Lieferhindernisse wie Streik, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen pro system die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Kunde uns eine angemessene Karenzzeit von mindestens 10 Werktagen einzuräumen. Haben wir bis zum Ablauf dieses Zeitraumes nicht geliefert, so ist der Kunde berechtigt von dem nicht als erfüllbar geltenden Vertragsbestandteil zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2.3. Versand/Gefahrenübergang 

Sämtliche Versendungen, einschließlich Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht in allen Fällen auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume von pro system verlässt. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.  

2.4. Lagerung 

Wird der Versand ohne Verschulden von pro system verzögert, so lagert die Ware ab dem fünften Tag nach Wareneingang bei pro system auf Kosten und Verschulden des Kunden. Der Ablauf dieser Frist beginnt mit der Zustellung der Versandbereitschaft an den Kunden, die je nach Erfordernis auch mündlich durch einen unserer Mitarbeiter erfolgen kann. 

2.5. Verpackungsbestimmungen 

Für die sachgerechte Entsorgung von Verkaufs- und Umverpackungen erklärt sich pro system zuständig. Wir bitten jedoch zu beachten, dass der Versand von Reparaturen nur in original Versandkartons durchgeführt werden kann. Anderenfalls besteht kein  Transportversicherungsschutz. Ist dies nicht mehr möglich, so werden die für den Versand erforderlichen Spezialkartonagen von uns beim Hersteller bestellt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Garantiefall. 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Preise 

Zur Berechnung kommt der jeweils am Tage der Bestellung gültige Preis. Der in unserer Produktübersicht entsprechend ausgewiesene Preis versteht sich als Richtpreis und dient ausschließlich als Kalkulationsgrundlage. Alle Preise verstehen sich als Stückpreise, insofern nicht anders angegeben. Irrtümer in der Preisstellung sind ausdrücklich vorbehalten. Aussagen in Bezug auf Lieferzeit und Verfügbarkeit sind als unverbindlich anzusehen, insofern sie nicht schriftlich mittels einer Lieferterminvereinbarung festgelegt sind. 

3.2. Zahlungsbedingungen

3.2.1. Rechnungsstellung

Warenlieferungen ausschließlich per Vorauskasse (Neukunden) bzw. Lastschrifteinzug. Dienstleistungen nach Rechnungsstellung innerhalb 10 Tagen rein netto.

3.2.2. Mahnungen: 

Mahnverfahren gehen zu Lasten des Kunden. Wir berechnen für Mahnmitteilungen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5.-. Unberechtigte Mahnmitteilungen bei Zahlungsüberschneidungen gehen nicht zu Lasten des Kunden. Die erste Mahnung erfolgt am 10 Tag nach erfolgter Lieferung und Ablauf des Zahlungszieles. Die zweite Mahnung erfolgt nach Verstreichen weiterer 7 Tage.

3.2.3. Weitergehende Mahnung: 

Weitergehende Mahnverfahren orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen und werden durch von uns beauftragte Anwälte abgewickelt.

3.2.4. Abbruch der Geschäftsbeziehungen:

Nach erfolgter zweiter Mahnung brechen wir dauerhaft und zwar unabhängig von der Höhe des ausstehenden Betrages alle Geschäftsbeziehungen zu den säumigen Kunden ab.

4. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind der Firma pro system unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist pro system berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Ware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter von pro system den Zutritt zu den Geschäftsräumen auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. pro system ist hierzu auch dann ermächtigt, wenn die Waren zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes des Kunden erforderlich sind.

5. Garantiebestimmungen

5.1.Grundlegende Gewährleistungsvereinbarungen

Wir gewährleisten, dass alle von uns gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Regelgewährleistungszeit beträgt 6 Monate, insofern dies nicht anderslautend auf dem Angebot bzw. Auftragsbestätigung explizit aufgeführt ist. Auf von uns gelieferte elektronische Einzelbauteile gewähren wir keine Funktionsgarantie. Wir gewähren auf Speichermodule aller Art 6 Monate Funktionsgarantie. Die Gewährleistung entfällt, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist pro system berechtigt, alle Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die pro system die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.
Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der pro system berechnet. Reparaturen aller Art werden, soweit möglich, in unserer Servicewerkstätte durch pro system Personal ausgeführt.

5.2. Garantiehandhabung

Alle Geräte, auf die berechtigte Garantieansprüche bestehen, müssen in unserer Servicewerkstatt angeliefert werden oder werden von uns kostenpflichtig (allgemeine Dienstleistungssätze) abgeholt und nach erfolgter Reparatur wieder angeliefert. Schlägt Nachbesserung nach einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 
Gewährleistungsansprüche gegen pro system stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht übertragbar.

6.Beschränkungen und Vertragskündigungen

6.1. Embargobestimmungen

Wir weisen ausdrücklich auf Embargoausfuhrbestimmungen der von uns gelieferten Waren hin. In solchen Fällen gelten die besonderen Bedingungen und Exportvorschriften des jeweils betreffenden Herstellers, sowie der zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde verpflichtet sich diese Beschränkungen einzuhalten.

7. Haftungsbeschränkung

Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung aus Produkthaftungsschäden, die aus Folgeschäden defekter, unvollständiger oder unrichtiger Hard- bzw. Software oder deren Bestandteilen entstanden sind, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz.

8. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung

Die Vertragsdauer für Supportverträge beträgt 3 Monate und kann jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Neu-Ulm für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Es findet ausschließlich das Recht  der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

10. Ausschlussklausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen oder geltender Gesetzte unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller verbleibenden Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Vertragsformular

Gültig ab 01.07.07
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