AGB-Dienstleistung
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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen pro system, Quast 1. Geltungsbereich Anderslautende Einkaufs- und Zahlungsbedingungen unserer Vertragspartner, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 2.Lieferbedingungen 2.1.
Lieferung Alle Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Verpackung. Lieferung erfolgt in der Regel persönlich durch Mitarbeiter von pro system. Verpackungen werden grundsätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet. Eilsendungen bedürfen der Absprache mit dem Kunden und werden nach Aufwand berechnet. 2.2.
Teillieferungen/Lieferverzug Teillieferung
und Rechnungsstellung für Teillieferungen ist zulässig.
Unvorhergesehene Lieferhindernisse wie Streik, Betriebsstörungen,
Transportschwierigkeiten usw. berechtigen pro system
die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Kommen wir
mit der Lieferung in Verzug, so hat der Kunde uns eine angemessene
Karenzzeit von mindestens 10 Werktagen einzuräumen. Haben wir bis zum
Ablauf dieses Zeitraumes nicht geliefert, so ist der Kunde berechtigt
von dem nicht als erfüllbar geltenden Vertragsbestandteil zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 2.3.
Versand/Gefahrenübergang Sämtliche
Versendungen, einschließlich Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr
des Kunden. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten.
Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht
in allen Fällen auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die
Lager- oder Geschäftsräume von pro system verlässt. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.
2.4.
Lagerung Wird
der Versand ohne Verschulden von pro system
verzögert, so lagert die Ware ab dem fünften Tag nach Wareneingang bei
pro system auf Kosten und Verschulden des Kunden. Der Ablauf
dieser Frist beginnt mit der
Zustellung der Versandbereitschaft an den Kunden, die je nach
Erfordernis auch mündlich durch einen unserer Mitarbeiter erfolgen
kann. 2.5.
Verpackungsbestimmungen Für
die sachgerechte Entsorgung von Verkaufs- und Umverpackungen erklärt
sich pro system zuständig.
Wir bitten jedoch zu beachten, dass der Versand von Reparaturen nur in original
Versandkartons durchgeführt werden kann. Anderenfalls besteht kein
Transportversicherungsschutz. Ist dies nicht mehr möglich, so
werden die für den Versand erforderlichen Spezialkartonagen von uns
beim Hersteller bestellt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt
auch im Garantiefall. 3. Preise, Zahlungsbedingungen 3.1.
Preise Zur Berechnung kommt der jeweils am Tage der Bestellung gültige Preis. Der in unserer Produktübersicht entsprechend ausgewiesene Preis versteht sich als Richtpreis und dient ausschließlich als Kalkulationsgrundlage. Alle Preise verstehen sich als Stückpreise, insofern nicht anders angegeben. Irrtümer in der Preisstellung sind ausdrücklich vorbehalten. Aussagen in Bezug auf Lieferzeit und Verfügbarkeit sind als unverbindlich anzusehen, insofern sie nicht schriftlich mittels einer Lieferterminvereinbarung festgelegt sind. 3.2. Zahlungsbedingungen 3.2.1. Rechnungsstellung Warenlieferungen
ausschließlich per Vorauskasse (Neukunden) bzw.
Lastschrifteinzug. Dienstleistungen nach Rechnungsstellung innerhalb 10
Tagen rein netto. 3.2.2.
Mahnungen: Mahnverfahren gehen zu Lasten des Kunden. Wir berechnen für Mahnmitteilungen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5.-. Unberechtigte Mahnmitteilungen bei Zahlungsüberschneidungen gehen nicht zu Lasten des Kunden. Die erste Mahnung erfolgt am 10 Tag nach erfolgter Lieferung und Ablauf des Zahlungszieles. Die zweite Mahnung erfolgt nach Verstreichen weiterer 7 Tage. 3.2.3.
Weitergehende Mahnung: Weitergehende
Mahnverfahren orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen und werden
durch von uns beauftragte Anwälte abgewickelt. 3.2.4. Abbruch der Geschäftsbeziehungen: Nach
erfolgter zweiter Mahnung brechen wir dauerhaft und zwar unabhängig von
der Höhe des ausstehenden Betrages alle Geschäftsbeziehungen zu den säumigen
Kunden ab. 4. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind der Firma pro system unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist pro system berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Ware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter von pro system den Zutritt zu den Geschäftsräumen auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. pro system ist hierzu auch dann ermächtigt, wenn die Waren zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes des Kunden erforderlich sind. 5. Garantiebestimmungen 5.1.Grundlegende Gewährleistungsvereinbarungen Wir
gewährleisten, dass alle von uns gelieferten Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Regelgewährleistungszeit
beträgt 6 Monate, insofern dies nicht anderslautend auf dem Angebot
bzw. Auftragsbestätigung explizit aufgeführt ist. Auf von uns
gelieferte elektronische Einzelbauteile gewähren wir keine
Funktionsgarantie. Wir gewähren auf Speichermodule
aller Art 6 Monate Funktionsgarantie. Die Gewährleistung
entfällt, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 5.2. Garantiehandhabung Alle
Geräte, auf die berechtigte Garantieansprüche bestehen, müssen in
unserer Servicewerkstatt angeliefert werden oder werden von uns kostenpflichtig
(allgemeine Dienstleistungssätze) abgeholt und nach erfolgter Reparatur
wieder angeliefert. Schlägt Nachbesserung nach einer angemessenen Frist
fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen. 6.Beschränkungen und Vertragskündigungen 6.1. Embargobestimmungen Wir weisen ausdrücklich auf Embargoausfuhrbestimmungen der von uns gelieferten Waren hin. In solchen Fällen gelten die besonderen Bedingungen und Exportvorschriften des jeweils betreffenden Herstellers, sowie der zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde verpflichtet sich diese Beschränkungen einzuhalten. 7. Haftungsbeschränkung Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung aus Produkthaftungsschäden, die aus Folgeschäden defekter, unvollständiger oder unrichtiger Hard- bzw. Software oder deren Bestandteilen entstanden sind, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz. 8. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Neu-Ulm für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 10. Ausschlussklausel Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen oder geltender Gesetzte unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller verbleibenden
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gültig ab 01.07.07 |