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SCHUFA - KLAUSEL
Ich/Wir willige(n) ein, dass die Fa. pro system, Inh. K.-H. Quast der für meinen/unseren Wohnsitz zuständigen SCHUFA - Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über mich/uns von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird die Fa. pro system der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zu Wahrung berechtigter Interessen der Fa. pro system, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch meine/unsere schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden. Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zu Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten Ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegt. Die SCHUFA übermittelt nur projektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA Auskünften nicht enthalten. Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden, gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der örtlich zuständigen SCHUFA lautet: ... Ich/wir willige(n) ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannte SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt. Weitere Informationen über das SCHUFA - Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Gültig ab 01.07.07 |